Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Kai Kutzki und/oder seinen Assistenten und/oder Mitarbeitern durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
  2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
  3. Ausschließlich Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  4. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung
  5. Definitionen:
  6. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den vom Fotografen gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  7. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  8. Bei Buchungen, die über das Hochzeitsessen hinausgehen, bitten wir darum uns beim Essen mit einzuplanen.

II. Nutzungs- und Urheberrecht

  1. Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
  2. Der Fotograf als Bildautor behält sich das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerecht wahrzunehmen (nur wenn Veröffentlichung nicht ausgeschlossen wurde, Nutzung z.B. für Fotowettbewerbe, Werbemaßnahmen für mich als Fotograf, Nutzung als Beispielbilder auf meinem Blog oder bei Workshops) aber keinesfalls Weiterverkauf der Bilder zur Zweitnutzung).
  3. Sofern die Veröffentlichung nicht ausgeschlossen wurde, wird der Fotograf im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
  4. Die Auftraggeber willigen ein, dass der Fotograf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, in Blogs oder im Rahmen von Wettbewerben vornehmen darf. Die Auftraggeber versichern, dass Sie die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos besitzen, werden die Gäste darauf hinweisen und erklären sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, stellen die Auftraggeber den Fotografen von der Haftung vollumfänglich frei. Falls die Auftraggeber mit der Veröffentlichung einverstanden sind, reduziert sich der Paketpreis um 500 Euro.

III. Übertragung von Nutzungsrechten

  1. Der Fotograf überträgt den Auftraggebern jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos. Dieses einfache Nutzungsrecht beinhaltet ausschließlich die private, nichtkommerzielle Nutzung. Jede Veränderung und/oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte (z.B. andere Dienstleister, die mit den Bildern werben möchten), welche den Auftraggebern grundsätzlich nicht gestattet ist.
  2. Bei jeglicher unberechtigter (insbesondere ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für den Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  3. Durch die in Ziffer III (Übertragung von Nutzungsrechten) vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
  4. Die gemäß der Ziffer III. zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
  5. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwendung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbilds genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadenersatz.
  6. Der Auftraggeber erhält ausschließlich optimiertes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge wird vertraglich vereinbart, die Vorauswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist nur gegen individuell zu verhandelnden Aufpreis möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten durch den Fotografen ist nicht Teil des Auftrags. Eine eventuelle Aufbewahrung durch den Fotografen erfolgt demnach ohne Gewähr.

IV. Exklusivität und Befugnisse

  1. Der Fotograf ist der einzige professionelle Fotograf, der am Hochzeitstag beauftragt ist, diesen fotografisch zu begleiten.
  2. Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass auch keine fotografischen Dienstleister von den Gästen oder anderen an der Hochzeit beteiligten Dienstleister beauftragt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dienstleister, die Fotografie als kostenlose Zusatzleistung anbieten (DJ, Videografen etc.) oder Hochzeitsfotografie als künstlerischen Event anbieten. Gäste sind herzlich eingeladen, auf der Hochzeit Schnappschüsse als persönliche Erinnerung aufzunehmen. Die Reportage des Tages sowie die Portraitfotos bleiben aber dem Fotografen vorbehalten.
  3. Der Fotograf hat Priorität bezüglich Positionierung von Person, Kamera und Ausrüstung vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit dem Fotografen abgestimmt werden.
  4. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf Aufnahmen des Brautpaares und der Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung des Fotografen und/oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist der Fotograf berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. Die Auftraggeber werden in diesem Fall das jeweils gemäß dieses Vertrages gebuchte Paket trotzdem vollumfänglich bezahlen.

V. Vergütung und Rechnungsstellung

  1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß den o.a. Hochzeitspaketen berechnet. Über das jeweilige Hochzeitspaket hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Der Fotograf wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
  2. Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten etc.) des Fotografen, die über die in den Paketen enthaltenen hinausgehen, werden gesondert berechnet.
  3. Die Rechnungen des Fotografen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Spätestens zahlbar bei Abholung/Übergabe der Fotos. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos, einschließlich aller gelieferter Speichermedien Eigentum des Fotografen.
  4. Umsatz-Steuer wird gemäß §19 Abs.1 UStG nicht erhoben.
  5. Nach der Auftragserteilung ist eine Vorauszahlung von 50% des Auftragswertes zu zahlen. Nach Erhalt der Auftragserteilung erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung und die Rechnung für die Vorauszahlung via Email. Der Termin gilt erst als bestätigt, wenn die Vorauszahlung auf dem Konto des Fotografen eingegangen ist.

VI. Rücktritt

  1. Die Auftraggeber haben das Recht, bis zu einem Monat vor dem o.a. Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter der o.a. Anschrift. Eine Rücktrittserklärung per E-Mail genügt der Schriftform, bedarf aber der Bestätigung des Fotografen:

VII. Haftung, Haftungsausschluß und Gefahrübergang

  1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.
  2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des gebuchten Hochzeitspaketes.
  3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
  4. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
  5. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.

VIII. Datenschutz und Schlussbestimmungen

  1. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass Ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Bei allen Veröffentlichungen zu Werbezwecken werden ausschließlich die Vornamen des Brautpaares publiziert.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand ist Delmenhorst, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
  4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.
  6. In der Hochzeitssaison (1. Mai bis 30. September) können an Samstagen nur Pakete mit 6 oder mehr Stunden gebucht werden.